Im Umlaufverfahren hat das Entscheidungsgremium am 06.12.2023 die Förderung von zwei Maßnahmen des Bügerlichen Engagements beschlossen.

| Im Umlaufverfahren hat das Entscheidungsgremium am 06.12.2023 die Förderung von zwei Maßnahmen des Bügerlichen Engagements beschlossen.

Es handelt sich dabei um folgende Maßnahmen:

Einzelmaßnahme: LAUTe Medinesen
Lokaler Akteur: Faschingsgesellschaft Medine Schopfloch e.V.
Anschaffung von drahtlosen Mikrofonen + Taschensender

Einzelmaßnahme: Stupfler werden „Film“-Stars
Lokaler Akteur: TSV 1862 Schillingsfürst e.V.
Anschaffung einer Videostation mit Mischpult, Kamera und Laptop

Die max. Förderung liegt jeweils bei 2.500 EURO.

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