Neue LEADER-Periode 2023 - 2027

  • Region an der Romantischen Straße
    Region an der Romantischen Straße
  • Wörnitz
    Wörnitz
  • Dinkelsbühl
    Dinkelsbühl
  • Blick über Lauterbach, Geslau
    Blick über Lauterbach, Geslau
  • Einweihung Bewegungsparcours Diebach
    Einweihung Bewegungsparcours Diebach
  • Schnelldorf
    Schnelldorf
  • Historische 8 Frankenhöhe Eröffnung
    Historische 8 Frankenhöhe Eröffnung
  • Feuchtwangen
    Feuchtwangen
  • Schillingsfürst
    Schillingsfürst
  • Buch am Wald
    Buch am Wald
  • Diebach
    Diebach
  • Colmberg
    Colmberg
  • Region an der Romantischen Straße
    Region an der Romantischen Straße
  • Rothenburg
    Rothenburg
  • Schnelldorf Erlensee
    Schnelldorf Erlensee
  • LEADER-Liederbuch
    LEADER-Liederbuch
  • Schillingsfürst
    Schillingsfürst
  • Ohrenbach
    Ohrenbach
  • Neusitz
    Neusitz
  • Region an der Romantischen Straße
    Region an der Romantischen Straße
  • Herbstliche Landschaft
    Herbstliche Landschaft
  • Dinkelsbühl
    Dinkelsbühl
  • Insingen
    Insingen
  • Badeweiher Diebach
    Badeweiher Diebach
  • Fahrradservicestützpunkt Dinkelsbühl
    Fahrradservicestützpunkt Dinkelsbühl
  • Wettringen
    Wettringen
  • Eröffnung des Barfußpfades in Nordenberg
    Eröffnung des Barfußpfades in Nordenberg
  • Colmberg
    Colmberg
  • Blick über Lauterbach
    Blick über Lauterbach
  • Schillingsfürst
    Schillingsfürst
  • Rothenburg
    Rothenburg
  • Rothenburg
    Rothenburg
 
| Neue LEADER-Periode 2023 - 2027

Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich bei den Teilnehmer*innen an unseren Workshops. Der persönliche Austausch über die Stärken und Schwächen unserer Heimat war sehr interessant und hat vor allem sehr deutlich gezeigt, dass LEADER-Fördergelder dazu beitragen können, kreative Ideen Wirklichkeit werden zu lassen. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag für starke, lebhafte und resiliente ländliche Regionen geschaffen.

 Wie geht es nun weiter? Für LEADER 2023 – 2027 ist von der EU ein Auswahlverfahren vorgeschlagen. Zuständig für die Entscheidung ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF). Alle Lokalen Aktionsgruppen, die sich für LEADER 2023 – 2027 bewerben, müssen ihre LES bis zum 15. Juli 2022 einreichen. Die Auswahlentscheidung ist für Ende 2022 vorgesehen. Die förmliche Anerkennung für die neue Förderphase erfolgt dann durch das StMELF.