Neue LEADER-Periode 2023 - 2027

  • Wettringen
    Wettringen
  • Colmberg
    Colmberg
  • Historische 8 Frankenhöhe Eröffnung
    Historische 8 Frankenhöhe Eröffnung
  • Blick über Lauterbach, Geslau
    Blick über Lauterbach, Geslau
  • Schnelldorf Erlensee
    Schnelldorf Erlensee
  • Region an der Romantischen Straße
    Region an der Romantischen Straße
  • Schillingsfürst
    Schillingsfürst
  • Rothenburg
    Rothenburg
  • Ohrenbach
    Ohrenbach
  • Eröffnung des Barfußpfades in Nordenberg
    Eröffnung des Barfußpfades in Nordenberg
  • Schnelldorf
    Schnelldorf
  • Buch am Wald
    Buch am Wald
  • Diebach
    Diebach
  • Neusitz
    Neusitz
  • Feuchtwangen
    Feuchtwangen
  • Rothenburg
    Rothenburg
  • Colmberg
    Colmberg
  • Schillingsfürst
    Schillingsfürst
  • Badeweiher Diebach
    Badeweiher Diebach
  • Fahrradservicestützpunkt Dinkelsbühl
    Fahrradservicestützpunkt Dinkelsbühl
  • Einweihung Bewegungsparcours Diebach
    Einweihung Bewegungsparcours Diebach
  • Herbstliche Landschaft
    Herbstliche Landschaft
  • Blick über Lauterbach
    Blick über Lauterbach
  • Wörnitz
    Wörnitz
  • Rothenburg
    Rothenburg
  • Region an der Romantischen Straße
    Region an der Romantischen Straße
  • Schillingsfürst
    Schillingsfürst
  • Dinkelsbühl
    Dinkelsbühl
  • Dinkelsbühl
    Dinkelsbühl
  • Insingen
    Insingen
  • Region an der Romantischen Straße
    Region an der Romantischen Straße
  • LEADER-Liederbuch
    LEADER-Liederbuch
 
| Neue LEADER-Periode 2023 - 2027

Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich bei den Teilnehmer*innen an unseren Workshops. Der persönliche Austausch über die Stärken und Schwächen unserer Heimat war sehr interessant und hat vor allem sehr deutlich gezeigt, dass LEADER-Fördergelder dazu beitragen können, kreative Ideen Wirklichkeit werden zu lassen. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag für starke, lebhafte und resiliente ländliche Regionen geschaffen.

 Wie geht es nun weiter? Für LEADER 2023 – 2027 ist von der EU ein Auswahlverfahren vorgeschlagen. Zuständig für die Entscheidung ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF). Alle Lokalen Aktionsgruppen, die sich für LEADER 2023 – 2027 bewerben, müssen ihre LES bis zum 15. Juli 2022 einreichen. Die Auswahlentscheidung ist für Ende 2022 vorgesehen. Die förmliche Anerkennung für die neue Förderphase erfolgt dann durch das StMELF.