Projektauswahl im Umlaufverfahren

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| Projektauswahl im Umlaufverfahren

Aufgrund der Restriktionen zur Corona-Pandemie erfolgt die Projektauswahl der 19. Steuerkreissitzung im besonderen Umlaufverfahren.

Am 15. Januar 2021 werden hierzu die Unterlagen zu folgenden Projekten versendet:

  • Einzelprojekt Wissenschaftliche Tagung Der ‚Rothenburger Weg‘ des Wiederaufbaus. Gibt es eine Modernität in der Bewahrung der Vergangenheit?
    Projektträger:  Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber
  • Einzelprojekt Errichtung eines Gradierpavillons in Dinkelsbühl
    Projektträger:  Große Kreisstadt Dinkelsbühl

Veranschlagt werden Gesamtkosten von ca. 180.000€ netto. Bei einer Förderrate von 60% entspricht dies einer Förderung von 108.000€

Der verfügbare Orientierungsrahmen der Lokalen Aktionsgruppe reicht für die Beschlussfassung für dieses Projekt nicht aus, daher erfolgt ein Vorbehaltsbeschluss. Das heißt, der Beschluss gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit weiterer LEADER-Mittel.

 Das Entscheidungsgremium möchte durch die besonderen Umstände durch die Corona-Pandemie im Umlaufvervahren über das Projekt beschließen.

 Das Umlaufverfahren wird in zwei Schritten erfolgen:

Zunächst wird gebeten bis Donnerstag, den 14. Januar 2021 eine Rückmeldung an die Geschäftsführung zu geben, ob Sie Änderungen an der als Diskussionsgrundlage vorgeschlagenen Bepunktungen bzw. den Begründungen (versendet am 22. Dezember 2020) wünschen. Die Mitglieder des Steuerkreises sind verpflichtet auch in einem Umlaufverfahren der Geschäftsführung mitzuteilen, wenn Sie sich in einem Interessenskonflikt im Zusammenhang mit einem Projekt befinden. Alle Informationen werden durch die Geschäftsführerin zusammengefaßt mitgeteilt. Bei begründeten Rückmeldungen werden die Unterlagen vor der endgültigen Beschlussfassung entsprechend geändert.

Nun erfolgt der 2. Schritt:

Die endgültigen Unterlagen werden dem Gremium am Montag den 18. Januar 2021 per E-Mail gesendet. Der gleichzeitig mitgesendete Stimmzettel muss ausgefüllt und bis zum Mittwoch, den 27. Januar 2021 der Geschäftsstelle übermittelt werden. Auch hier gilt der Mehrheitsbeschluss.