Neue LEADER-Periode 2023 - 2027

  • Schillingsfürst
    Schillingsfürst
  • Blick über Lauterbach, Geslau
    Blick über Lauterbach, Geslau
  • Rothenburg
    Rothenburg
  • Wörnitz
    Wörnitz
  • Eröffnung des Barfußpfades in Nordenberg
    Eröffnung des Barfußpfades in Nordenberg
  • Insingen
    Insingen
  • Colmberg
    Colmberg
  • Schillingsfürst
    Schillingsfürst
  • Region an der Romantischen Straße
    Region an der Romantischen Straße
  • Rothenburg
    Rothenburg
  • Wettringen
    Wettringen
  • Ohrenbach
    Ohrenbach
  • Badeweiher Diebach
    Badeweiher Diebach
  • Herbstliche Landschaft
    Herbstliche Landschaft
  • Historische 8 Frankenhöhe Eröffnung
    Historische 8 Frankenhöhe Eröffnung
  • LEADER-Liederbuch
    LEADER-Liederbuch
  • Blick über Lauterbach
    Blick über Lauterbach
  • Einweihung Bewegungsparcours Diebach
    Einweihung Bewegungsparcours Diebach
  • Feuchtwangen
    Feuchtwangen
  • Fahrradservicestützpunkt Dinkelsbühl
    Fahrradservicestützpunkt Dinkelsbühl
  • Diebach
    Diebach
  • Dinkelsbühl
    Dinkelsbühl
  • Region an der Romantischen Straße
    Region an der Romantischen Straße
  • Buch am Wald
    Buch am Wald
  • Rothenburg
    Rothenburg
  • Schnelldorf
    Schnelldorf
  • Neusitz
    Neusitz
  • Colmberg
    Colmberg
  • Schillingsfürst
    Schillingsfürst
  • Region an der Romantischen Straße
    Region an der Romantischen Straße
  • Dinkelsbühl
    Dinkelsbühl
  • Schnelldorf Erlensee
    Schnelldorf Erlensee
 
| Neue LEADER-Periode 2023 - 2027

Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich bei den Teilnehmer*innen an unseren Workshops. Der persönliche Austausch über die Stärken und Schwächen unserer Heimat war sehr interessant und hat vor allem sehr deutlich gezeigt, dass LEADER-Fördergelder dazu beitragen können, kreative Ideen Wirklichkeit werden zu lassen. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag für starke, lebhafte und resiliente ländliche Regionen geschaffen.

 Wie geht es nun weiter? Für LEADER 2023 – 2027 ist von der EU ein Auswahlverfahren vorgeschlagen. Zuständig für die Entscheidung ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF). Alle Lokalen Aktionsgruppen, die sich für LEADER 2023 – 2027 bewerben, müssen ihre LES bis zum 15. Juli 2022 einreichen. Die Auswahlentscheidung ist für Ende 2022 vorgesehen. Die förmliche Anerkennung für die neue Förderphase erfolgt dann durch das StMELF.